Das aktuelle Reisekosten- und Bewirtungsrecht

Rechtssichere Abrechnung der Reisekosten unter Berücksichtigung aller aktuellen Änderungen für 2024

Zum Thema:

Im Jahre 2014 wurde das Reisekostenrecht komplett reformiert. Die Finanzverwaltung hat dazu ein äußerst umfangreiches Schreiben zur Detailregelung am 25.11.2020 veröffentlicht. Alle relevanten Bereiche des Reisekostenrechts sind nun auch von den Änderungen und Nachbesserungen betroffen. Die immense Fülle der Neuregelungen hat in der Praxis zu vielen Problemen und Diskussionen geführt. Besonders die neuen Verrechnungs- und Besteuerungsregelungen rund um die Frühstücks- und Mahlzeitengewährung anlässlich von Dienstreisen und die geänderte Systematik der Auslandsabrechnung bereiten in der Umsetzung Schwierigkeiten. Aktuelle BFH-Urteile zur Thematik präzisieren, entfalten aber auch zusätzliches Auslegungspotenzial. Da beim vom Steuerrecht abweichender betrieblicher Regelung oft nicht konform abgerechnet wird, ist es zwingend notwendig, bei der Erstattung der Reisekosten zu prüfen, ob diese steuerfrei oder doch (teilweise) steuerpflichtig sind und was es bei der Vorsteuererfassung zu berücksichtigen gilt. Abrechnungsfehler führen für den ArbG i.d.R. zu Steuernachzahlungen / Nachverbeitragung in der Sozialversicherung!

Zielsetzung:

Einführung in die Grundlagen der Reisekostenabrechnung unter spezieller Berücksichtigung der Reisekostenreform, Wachstumschancengesetz 2024, Lohnsteuerrichtlinien 2023, aktueller BFH-Urteile sowie aktueller BMF-Schreiben (2015 bis 2023). Die TeilnehmerInnen lernen anhand von Fallbeispielen die Systematik der Reisekosten in der Abrechnungspraxis zu verankern, um bestehende und neue Regelungen auch umsatzsteuerlich ohne Nachteile für das Unternehmen umzusetzen.

Die Inhalte auf einen Blick:

Reisekostenreform - Wachstumschancengesetz 2024 - LStR 2023 - BFH-Urteile - Aktuelle BMF-Schreiben und OFD-Verfügungen
  • (65-seitiges!!!) BMF-Schreiben vom 25. 11. 2020
    Reisekostenreform: Alle Infos zu den Details sowie zu den "Nachbesserungen" von 2015 bis heute
  • Grundlagen zur Auswärtstätigkeit (im In- und Ausland) inklusive zentraler Merkmale wie:
    • "Erste Tätigkeitsstätte" mit gesetzlichen Definitionen und brandaktueller Rechtsprechung (BFH)
    • Belegabrechnung anstelle Verpflegungspauschale?; - Aufzeichnungspflichten
    • Formvorschriften
    • etc.
  • Neue Pauschalierungsmöglichkeit für steuerpflichtige Reisekosten nach den LStR 2023
  • Verpflegungsmehraufwand (Systematik im Inland und Ausland, 3-Monatsfrist, 4 Wochen Unterbrechung, etc.)
  • Abrechnungsproblematik Ausland bei Überlandreisen
  • Neue Inlands- und Auslandspauschalen 2024
  • Die Neuregelungen zur A1-Bescheinigung bei Auslandsreisen
  • Fahrtkosten (Entfernungspauschale oder Kilometergeld? Neu: Deutschlandticket, Erstattung privates Fahrrad)
  • LKW-Fahrer-Pauschale ab 2020
  • Übernachtungskosten pauschal oder belegt (Neue Formvorschriften und Rechtsprechung inkl. Frühstücksabzug)
  • Die Umsatzsteuerproblematik bei Hotel- und Bewirtungsaufwandsrechnungen bis Ende 2023
  • Reisenebenkosten (u.a. Eigenbelege, Visagebühren, Impfungen, Kofferverlust, Übergepäck, etc.)
  • Geschäftsfreundebewirtung (Neurelegung: Abgrenzung zu Aufmerksamkeiten)
  • Neue Formvorschriften zu den Bewirtungsbelegen ab 01.01.2023
  • Trinkgelder
  • Betriebliche Bewirtungen und Betriebsveranstaltungen (Neuer Freibetrag ab 2024)
  • Arbeitsessen / Aufmerksamkeiten / Geschenke sowie Jubiläen / Geburtstage etc.
  • Neue Sachbezugswerte 2024
  • Mahlzeitengestellung bei Auswärtstätigkeit:
    • Kürzung der VMA mit 20%/40%,
    • doppelte Mahlzeiten,
    • seltene Anwendung des Sachbezugswertes,
    • 60 EUR-Grenze für übliche Mahlzeiten,
    • Neue Vorgabe für das Ausland.
  • Incentive-Reisen, Geschenke, Bahncard (deutliche Erleichterung bei der Erstattung), "miles & more", "bahn.bonus", etc.
  • Telefon- und Internetnutzung (inkl. Überlassung von Notebooks, Tablets, iPads etc.)
  • Doppelte Haushaltsführung inkl. Problematik "Hotel Mama" (neue Rechtsprechung) + 1.000 EUR-Grenze
  • Dienstwagen (Neue BMF-Schreiben + Urteile: Elektroauto, E-Bike, E-Scooter, etc.)
  • Elektronische Bescheinigungspflicht bzgl. Reisekosten/doppelter Haushaltsführung (Buchstabe "M" seit 2019)
  • Behandlung gemischt veranlasster Reisen (Aufteilung der Reisekosten)
  • Umzugskosten (Neue Pauschalen: seit 1.4.2024)
  • Neu: Home-Office und Reisekosten
  • Umsatzsteuer / Vorsteuer bei Reisekosten, Umzugskosten, Sachbezügen, Dienstwagen und Bewirtung
  • etc.

Zielgruppe:

Mitarbeiter in Personal-, Lohnbüros und Reisekostenabrechnungsstellen, Buchhaltung sowie Unternehmer, Führungskräfte, Selbständige und Berater.

Veranstaltungsort:

Siegen

Ihr Seminarleiter:

Dipl.-Betriebswirt Thomas Leibrecht, Leibrecht Consulting, Krailling

Anmeldeschluss:

06.10.2024


Dauer
Unterrichtszeiten
Kenn-Nr.
16.10.2024
(8 U.-Std.)
von 08:30 - 16:30 Uhr
 
s052413
Kosten:  290 € (zzgl. MwSt.) [345,10 € inkl. MwSt.] inkl. Tagungsgetränke und Mittagessen

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Silke Meffert
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