Organisation der Exportkontrolle - Spezialworkshop

zur Erstellung der Arbeits- und Organisationsanweisung

Zum Thema:

Die Zollverwaltung erwartet vom exportierenden Unternehmen, dass es über eine funktionierende Exportkontrolle verfügt. Diese hat sich in der Arbeits- und Organisationsanweisung (AuO-Export) widerzuspiegeln.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle verlangt ebenfalls funktionierende exportkontrollrechtliche Prüfschritte und kann vom Exporteur verlangen, die bestehende Exportkontrolle schriftlich darzulegen. Vermehrt fordern dies aber auch Geschäftspartner von ihren Kunden, wie entsprechende Praxisfälle belegen.

Dies umfasst die Einhaltung von Genehmigungspflichten für bestimmte Güter ebenso wie z.B. die Sanktionslistenprüfung oder die Beachtung der Embargobestimmungen. Diese Prüfprozesse sind nach der Dual-use-VO nachzuweisen. Fehlen diese, wirkt sich das negativ auf das behördliche Risiko-Rating des Unternehmens aus. Doch wie baue ich die Exportkontrolle im Unternehmen auf, damit sie den Anforderungen genügt? Welche Informationen benötige ich von welchen Abteilungen? Wie kann ich meine Lieferanten mit einbinden? Und wie strukturiere ich meine Prozesse, damit das „Stoppschild“ aufleuchtet, wenn deutsche und europäische Exportvorschriften verletzt werden könnten oder ich Gefahr laufe, gegen die zum Teil auch in Deutschland zu beachtenden US-Gesetze zu verstoßen?

Im Rahmen dieser Veranstaltung werden die für eine sachgerechte Exportkontrolle notwendigen Firmenprozesse beleuchtet. Anschließend wird das Ablaufschema Exportkontrolle und seine Dokumentation betrachtet.

Zielsetzung:

Die Teilnehmer verfügen über das notwendige Wissen zur Erstellung der AuO-Exportkontrolle für ihr Unternehmen.

Die Inhalte auf einen Blick:

  • Grundzüge der europäischen und deutschen Exportvorschriften
  • Überblick über das US-Reexportrecht
  • Organisation der firmeninternen Exportkontrolle und deren Dokumentation
  • Die Arbeits- und Organisationsanweisung Exportkontrolle
  • Der Ausfuhrverantwortliche / Exportkontrollbeauftragte

Zielgruppe:

Alle an der Erstellung einer Arbeits- und Organisationsanweisung beteiligten Personen im Unternehmen, Mitarbeiter die mit der Exportkontrolle beauftragt sind.

Veranstaltungsort:

Siegen

Ihr Seminarleiter:

Dipl.-Finanzwirt Frank Laufert, Experte für Außenwirtschaftsvorschriften, Lohmar

Anmeldeschluss:

03.01.2025


Dauer
Unterrichtszeiten
Kenn-Nr.
13.01.2025
(8 U.-Std.)
von 08:30 - 16:30 Uhr
 
s112520
Kosten:  290 € (zzgl. MwSt.) [345,10 € inkl. MwSt.] inkl. Tagungsgetränke und Mittagessen

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Ihre Ansprechpartnerin:

Silke Meffert
Silke Meffert

0271 89057-19 meffert@bbz-siegen.de