BEM Modul 1 - Einführung und Koordination beruflicher Wiedereingliederung
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Zum Thema:
Der Gesetzgeber hat mit dem § 167 SGB IX (ehemals § 84) die Unternehmen dazu verpflichtet, Mitarbeiter/innen ab einer Fehlzeit von 6 Wochen ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten. Hier stellt sich den Unternehmen die Herausforderung, wie das System auf die jeweiligen Strukturen umgesetzt werden kann.
Zielsetzung:
Ziel ist es, neben den gesetzlichen Grundlagen, auch die Einbindung in das betriebliche Gesundheitsmanagement zu sehen. Während der zwei Tage lernen die Teilnehmer wie die Abläufe in das jeweilige Unternehmen zu integrieren sind und bekommen zudem exemplarische Handlungshilfen gereicht.
Die Inhalte auf einen Blick:
Einführung in das betriebliche Gesundheits- und Eingliederungsmanagement
- Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
- Demografischer Wandel
- Gesetzlicher Hintergrund, Sozialgesetzbuch (SGB) IX
- Organisation
- Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
Konzept und Ablauforganisation
- Ablaufplan der Wiedereingliederung
- Implementierung im Unternehmen
- Leitfaden – Ablaufpläne
- Anschreiben und Erstgespräch
- Dienstvereinbarung/Integrationsvereinbarung
Zielgruppe:
Personaler, Arbeitnehmervertretung und alle Personen die mit dem BEM in Verbindung stehen.
Was Sie noch wissen sollten:
Das Modul ist in sich abgeschlossen und kann einzeln gebucht werden.
Bei einer Teilnahme an den Modulen 1 – 4 erwerben Sie den Abschluss „BEM-Beauftragter / BEM-Koordinator“ und erhalten ein Zertifikat als Nachweis.
Veranstaltungsort:
Siegen
Ihre Seminarleiterin:
Daniela Marquardt, Dipl.-Pädagogin und Disability Managerin (CDMP), Siegen
Anmeldeschluss:
30.06.2025
(16 U.-Std.)
Wir sind zertifiziert: