Warenursprung und Präferenzen kompakt

Mit den Regionalen Übereinkommen über die neuen Pan-Europa-Mittelmeer (PEM) Ursprungsregeln

Zum Thema:

Die Europäische Union hat mit zahlreichen Ländern sogenannte Freihandelsabkommen geschlossen, die es ermöglichen, Ursprungswaren zollbegünstigt oder zollfrei in das Partnerland einzuführen. Derzeit existieren Abkommen mit über 40 Partnerstaaten weltweit (z.B. Großbritannien, Japan, Kanada, Schweiz, Südkorea, Neuseeland).

Zielsetzung:

Die zur Zollbefreiung erforderlichen Nachweise (EUR.1 bzw. Ursprungserklärungen…) dürfen nur bei strikter Einhaltung der Ursprungsregeln ausgestellt werden. Diese Regeln sind oft komplex und je nach Partnerstaat nicht einheitlich.
Auch bei Lieferungen innerhalb der EU spielt das präferenzielle Ursprungsrecht eine Rolle, denn oftmals werden als präferenzielle Vorbelege Lieferantenerklärungen angefordert. Deren korrekte Erstellung und die Prüfung eingehender Lieferantenerklärungen runden dieses Seminar ab.

Die Inhalte auf einen Blick:

Tag 1 Basics
Der Warenursprung aus präferenzieller, nichtpräferenzieller und wettbewerbsrechtlicher Sicht

Präferenzieller Warenursprung
  • Mit welchen Ländern bestehen Präferenzabkommen?
  • Kumulationszonen, z.B. Paneuropäische Kumulationszone (EU, EFTA, TR)
  • Anwendung der Ursprungsregeln
    (Vollständiges Gewinnen, Minimalbehandlung, Ausreichende Be- oder Verarbeitung, Allgemeine Toleranz)
  • Präferenznachweise (EUR.1, A.TR, Ursprungserklärung, Lieferantenerklärung)
  • Übungen
Nichtpräfererenzieller Ursprung
  • Ursprungsregeln gem. Zollkodex der Union (UZK)
  • Ursprungszeugnis und Vorbelege
Wettbewerbsrechtlicher Ursprung
  • „Made in …“ Warenmarkierung
  • Wettbewerbsrecht (UWG), Madrider Abkommen, UZK
Tag 2 Besonderheiten im präferenziellen Ursprung
  • Bilaterale Abkommen der EU und deren Besonderheiten (z.B. Großbritannien, Japan)
  • Regionales Übereinkommen (Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzregeln)
  • Kumulierungsregeln
    Territoriale Auflagen
  • Verbot der Zollrückvergütung und Zollbefreiung (Drawback-Verbot)
  • (Langzeit-) Lieferantenerklärungen mit / ohne Präferenzursprung
Vereinfachungsmöglichkeiten
  • Ermächtigter Ausführer (EA)
  • Arbeits- und Organisationsanweisung
  • Verantwortliche Personen
  • Registrierter Ausführer (REX)
Fallstudien

Zielgruppe:

Mitarbeiter, die mit dem Erstellen von Präferenznachweisen (EUR.1, A.TR, Ursprungserklärungen, Lieferantenerklärungen) befasst sind und/oder die für die Ermittlung des korrekten Ursprungs Verantwortung tragen.

Veranstaltungsort:

Siegen

Ihr Seminarleiter:

Dr. Ralf Ruprecht, Ruprecht & Partner, Unternehmensberatung, Heidelberg

Anmeldeschluss:

01.06.2025


Dauer
Unterrichtszeiten
Kenn-Nr.
11.06.2025 - 12.06.2025
(8 U.-Std.)
von 08:30 - 16:30 Uhr
 
s112508
Kosten:  580 € (zzgl. MwSt.) [690,20 € inkl. MwSt.] inkl. Tagungsgetränke und Mittagessen

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Ihre Ansprechpartnerin:

Silke Meffert
Silke Meffert

0271 89057-19 meffert@bbz-siegen.de