Warenursprung und Präferenzen kompakt
Mit den Regionalen Übereinkommen über die neuen Pan-Europa-Mittelmeer (PEM) Ursprungsregeln
Zum Thema:
Die Europäische Union hat mit zahlreichen Ländern sogenannte Freihandelsabkommen geschlossen, die es ermöglichen, Ursprungswaren zollbegünstigt oder zollfrei in das Partnerland einzuführen. Derzeit existieren Abkommen mit über 40 Partnerstaaten weltweit (z.B. Großbritannien, Japan, Kanada, Schweiz, Südkorea, Neuseeland).
Zielsetzung:
Die zur Zollbefreiung erforderlichen Nachweise (EUR.1 bzw. Ursprungserklärungen…) dürfen nur bei strikter Einhaltung der Ursprungsregeln ausgestellt werden. Diese Regeln sind oft komplex und je nach Partnerstaat nicht einheitlich.
Auch bei Lieferungen innerhalb der EU spielt das präferenzielle Ursprungsrecht eine Rolle, denn oftmals werden als präferenzielle Vorbelege Lieferantenerklärungen angefordert. Deren korrekte Erstellung und die Prüfung eingehender Lieferantenerklärungen runden dieses Seminar ab.
Die Inhalte auf einen Blick:
Tag 1 BasicsDer Warenursprung aus präferenzieller, nichtpräferenzieller und wettbewerbsrechtlicher Sicht
Präferenzieller Warenursprung
- Mit welchen Ländern bestehen Präferenzabkommen?
- Kumulationszonen, z.B. Paneuropäische Kumulationszone (EU, EFTA, TR)
- Anwendung der Ursprungsregeln
(Vollständiges Gewinnen, Minimalbehandlung, Ausreichende Be- oder Verarbeitung, Allgemeine Toleranz) - Präferenznachweise (EUR.1, A.TR, Ursprungserklärung, Lieferantenerklärung)
- Übungen
- Ursprungsregeln gem. Zollkodex der Union (UZK)
- Ursprungszeugnis und Vorbelege
- „Made in …“ Warenmarkierung
- Wettbewerbsrecht (UWG), Madrider Abkommen, UZK
- Bilaterale Abkommen der EU und deren Besonderheiten (z.B. Großbritannien, Japan)
- Regionales Übereinkommen (Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzregeln)
- Kumulierungsregeln
Territoriale Auflagen - Verbot der Zollrückvergütung und Zollbefreiung (Drawback-Verbot)
- (Langzeit-) Lieferantenerklärungen mit / ohne Präferenzursprung
- Ermächtigter Ausführer (EA)
- Arbeits- und Organisationsanweisung
- Verantwortliche Personen
- Registrierter Ausführer (REX)
Zielgruppe:
Mitarbeiter, die mit dem Erstellen von Präferenznachweisen (EUR.1, A.TR, Ursprungserklärungen, Lieferantenerklärungen) befasst sind und/oder die für die Ermittlung des korrekten Ursprungs Verantwortung tragen.
Veranstaltungsort:
Siegen
Ihr Seminarleiter:
Dr. Ralf Ruprecht, Ruprecht & Partner, Unternehmensberatung, Heidelberg
Anmeldeschluss:
01.06.2025
(8 U.-Std.)
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