Genehmigungscodierung und Exportkontrolle – Das Internet als effektives Tool nutzen

Zum Thema:

Ausführer haben ihre Lieferungen im Hinblick auf

  • die Genehmigungspflichten zu prüfen und
  • die zutreffenden Codierungskennziffern (Y901, X002, Y920, 3LNA, etc.) in den Ausfuhranmeldungen anzugeben.  Die Codierung ist eine rechtsverbindliche Erklärung, für deren Richtigkeit Sie verantwortlich sind!
Die Behörden bieten zur Durchführung der firmeninternen Exportkontrolle Prüf- und Informationsseiten im Internet an. Doch wo finde ich diese Informationen und wie bewerte ich mein Prüfergebnis? Was ist bei Hinweisen in EZT-Online auf Ausfuhrmaßnahmen zu beachten? Treffen sie überhaupt auf mich zu? Wo finde ich weitergehende Informationen?
Die erforderlichen Prüfschritte werden an Hand von Beispielen dargestellt.

Zielsetzung:

Die Teilnehmer nutzen die Internetauftritte der Behörden um die geforderten Prüfungen und Angaben im Rahmen der Ausfuhranmeldung durchzuführen.

Die Inhalte auf einen Blick:

  • Die zur Exportkontrolle notwendigen Internetseiten von:
    • Zollverwaltung
    • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
    • Justizportal Bund/Länder
    • Bundesbank
    • amerikanische Exportkontrollbehörde
  • Durchführung der notwendigen Exportkontrollprüfung
  • Dokumentation des Prüfergebnisses

Zielgruppe:

Beschäftigte aus den Bereichen Zoll, Versand und Vertrieb, die mit der Durchführung der Exportkontrolle / der Abgabe der Ausfuhranmeldung betraut sind.

Veranstaltungsort:

Siegen

Ihr Seminarleiter:

Dipl.-Finanzwirt Frank Laufert, Experte für Außenwirtschaftsvorschriften, Lohmar

Anmeldeschluss:

16.08.2024


Dauer
Unterrichtszeiten
Kenn-Nr.
26.08.2024
(8 U.-Std.)
von 08:30 - 16:30 Uhr
 
s112424
Kosten:  290 € (zzgl. MwSt.) [345,10 € inkl. MwSt.] inkl. Tagungsgetränke und Mittagessen

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Ihre Ansprechpartnerin:

Silke Meffert
Silke Meffert

0271 89057-19 meffert@bbz-siegen.de