Die Praxis der Exportkontrolle

Grundlagen und Prüfschritte für eine erfolgreiche Ausfuhr

Zum Thema:

Exportkontrolle bedeutet zu prüfen, was wird an wen wohin und wofür geliefert. Die Veranstaltung vermittelt die notwendigen Kenntnisse und Regelungen der Exportvorschriften und gibt Tipps zur innerbetrieblichen Umsetzung der Exportkontrolle.

Genehmigungspflichtige Dual-use-Güter und Rüstungsgüter sind in Anlage I der Dual-use- Verordnung, der Ausfuhrliste bzw. in den Anhängen zu den Finanzsanktionen zu finden. Anhand von Beispielen werden die umfangreichen Listen und allgemeinen Vorbemerkungen sowie Hilfsmittel zur Güterklassifizierung erläutert. Auf die Erfassung von Ersatzteilen und den bestehenden Erleichterungen bei einer Ausfuhrgenehmigungspflicht wird ebenfalls eingegangen.

Daneben besteht aber auch eine Genehmigungspflicht für nicht-gelistete Güter aufgrund ihres Verwendungszwecks sowie mögliche Beschränkungen des Technologietransfers in Form von Zeichnungen, Datensätzen mittels elektronischer Medien oder Dienstleistungen.

Beschränkungen bestehen zudem für die Lieferung von Waren an Embargoländer. Für gelistete Empfänger gelten Lieferverbote. Dies fordert die Identifizierung von Empfängern, Händlern und Kunden sowie deren Sperrung.

Abgerundet wird das Seminar durch einen Blick auf die Organisation der Exportkontrolle, um straf- und bußgeldrechtliche Sanktionen zu verhindern.

Zielsetzung:

Anhand von Fallbeispielen wird Ihnen das für eine erfolgreiche Exportkontrolle notwendige Wissen vermittelt.

Die Inhalte auf einen Blick:

  • Aufbau des Exportkontrollrechts (Struktur und Systematik)
  • Umgang mit den Güterlisten und den bestehenden Hilfsmitteln zur Einordnung der Waren
  • Ausfuhrkontrolle bei nicht-gelisteten Gütern
  • Ausfuhren und Verbringungen mittels elektronischer Medien
  • Länderembargos und Finanzsanktionen der EU gegen gelistete Empfänger
  • Die Organisation der innerbetrieblichen Exportkontrolle
  • Die Bearbeitung des Ausfuhrgenehmigungsantrages
  • Die straf- und bußgeldrechtlichen Vorschriften und wer haftet bei Verstößen

Zielgruppe:

Exportkontrollbeauftragte sowie die für Exportkontrolle zuständigen Mitarbeiter aus den Bereichen Zoll / Export, Einkauf und Vertrieb.

Veranstaltungsort:

Siegen

Ihr Seminarleiter:

Dipl.-Finanzwirt Frank Laufert, Experte für Außenwirtschaftsvorschriften, Lohmar

Anmeldeschluss:

22.11.2024


Dauer
Unterrichtszeiten
Kenn-Nr.
02.12.2024
(8 U.-Std.)
von 08:30 - 16:30 Uhr
 
s112425
Kosten:  290 € (zzgl. MwSt.) [345,10 € inkl. MwSt.] inkl. Tagungsgetränke und Mittagessen

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Ihre Ansprechpartnerin:

Silke Meffert
Silke Meffert

0271 89057-19 meffert@bbz-siegen.de