Intrahandelsstatistik 2024 - ONLINE

Sonderfälle einfach erklärt

Zum Thema:

Unternehmen, die grenzüberschreitende Warenverkehre mit den EU-Mitgliedstaaten tätigen, sind zur Abgabe von „Intrastat-Meldungen“ verpflichtet, wenn die aktuellen Anmeldeschwellen überschritten wurden. Erstmals für den Berichtsmonat Januar 2022 sind in der Intrastat-Versendungsmeldung die Angaben zum „Ursprungsland“ und die „USt-ID-Nr.“ des Handelspartners verpflichtend anzumelden. Zudem sind die Änderungen zur Verschlüsselung der „Geschäftsarten“ zu beachten. Auch fast 30 Jahre nach Einführung der Intrastat kommen immer noch Fragen zur Auskunftspflicht, zur Warenbewertung und zur Behandlung besonderer Geschäftsvorgänge auf. Lohnveredelungen, Lagergeschäfte, Teillieferungen, Rücksendungen, Ersatzlieferungen, Reihengeschäfte, Teilzahlungen, Gutschriften und Korrekturen sowie Befreiungen sind die häufigsten Problemfelder.

Als wesentliche Neuerung ist der „Mikrodatenaustausch“ zu nennen. Diese neue Datenquelle (Nutzung von Versendungsdaten des Partnerlandes als Eingangsdaten) führt aber aktuell noch nicht zu Entlastungen für die Auskunftspflichtigen; auch weiterhin sind für die „Wareneingänge“ Meldungen zur Intrastat anzumelden. In der Regel nutzen die Auskunftspflichtigen auch die innerbetrieblichen Informationsquellen der Umsatzsteuer zur Erstellung der Intrastat. Die Zusammenhänge zwischen Intrastat und Umsatzsteuer sind deshalb bedeutsam. Dies gilt insbesondere für die Abgrenzung bzw. die Unterschiede dieser beiden Meldeverpflichtungen. Für die Intrastat-Auskunftspflichtigen ist es wichtig, sich mit den Neuerungen und deren Auswirkungen auf die Meldepflicht vertraut zu machen. Im Seminar erhalten die Teilnehmer neben der Einführung in die neue Gesetzgebung auch Hinweise und Informationen zu den wichtigsten Änderungen/Neuerungen, die sich auf die praktische Abwicklung der Intrastat auswirken.

Zielsetzung:

Sie werden:

  • die neuen Rechtsvorschriften und Hilfsmittel kennenlernen
  • die statistischen Anforderungen und Meldepflichten verstehen
  • die geforderten Angaben korrekt ermitteln können
  • die Zusammenhänge und Unterschiede zwischen „Intrastat“ und „Umsatzsteuer“ erfahren
  • Sicher auch mit komplexen Fragestellungen umgehen und Lösungswege finden

Die Inhalte auf einen Blick:

  • Kurzeinführung in die Intrahandelsstatistik
  • Änderungen in der Intrahandelsstatistik
  • Sonderfälle (Wertangaben, Ursprungsland, USt-IdNr, Reihen- und Dreiecksgeschäfte etc.)
  • Berichtigungen (Gutschriften, Stornos, etc.)
  • Befreiungen und Vereinfachungen
  • Umsatzsteuer und Intrastat (Differenzen, Mahnwesen)

Zielgruppe:

Mitarbeiter/-innen meldepflichtiger Unternehmen, Spediteure, Steuerberater, Dienstleister.

Was Sie noch wissen sollten:

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zu unserer Webinar-Plattform zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Geeignete Browser: Google Chrome oder Mozilla Firefox.

Ihre Seminarleiterin:

Dipl.-Finanzwirtin Jenny Clermont, Hauptsachbearbeiterin im Statistischen Bundesamt

Anmeldeschluss:

01.09.2024


Dauer
Unterrichtszeiten
Kenn-Nr.
11.09.2024
(4 U.-Std.)
von 08:30 - 12:30 Uhr
 
s112451
Kosten:  190 € (zzgl. MwSt.) [226,10 € inkl. MwSt.]

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Ihre Ansprechpartnerin:

Silke Meffert
Silke Meffert

0271 89057-19 meffert@bbz-siegen.de