Unterrichtung für Arbeitnehmer nach § 34 a GewO

Praxistraining:

Zweck der Unterrichtung ist es, die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen zu unterrichten. Für die Übernahme von Bewachungstätigkeiten, die nicht der verpflichtenden Sachkundeprüfung unterliegen, ist der Unterrichtungsnachweis Voraussetzung.

Die Inhalte auf einen Blick:

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherheitsdienste
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik

Zielgruppe:

Personen die im Bewachungsgewerbe tätig sind oder tätig werden wollen und eine Bescheinigung über die Unterrichtung nach §34 a Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 der Gewerbeordnung benötigen.

Was Sie noch wissen sollten:

Für die Teilnahme an dieser Unterrichtung ist ein gültiger Identitätsnachweis notwendig.
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache. Ausreichende Sprachkenntnisse sind Voraussetzung für die Anmeldung und Teilnahme am Unterrichtungsverfahren. Die Sprachkenntnisse müssen mindestens auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens liegen (§ 6 Abs. 1 BewachV).
Das Berufsbildungszentrum (bbz) behält sich vor, die Sprachkenntnisse zu überprüfen und Teilnehmern mit nicht ausreichenden Sprachkenntnissen die Teilnahme zu versagen.
Bitte beachten Sie, dass eine 100% Anwesenheitspflicht besteht. Sofern der Unterricht ohne Fehlzeiten absolviert und durch aktive Unterrichtsbeteiligung sowie durch mündliche und schriftliche Verständnisfragen nach jedem Sachgebiet festgestellt wurde, dass der Teilnehmer mit den Inhalten der Unterrichtung vertraut ist, stellt die IHK darüber eine Bescheinigung aus.
Sollte die Ausstellung einer Bescheinigung nicht möglich sein, weil ungenügende Sprachkenntnisse vorhanden sind oder die Anwesenheit zu 100 % nicht erreicht wurde, so ist eine Erstattung der Lehrgangsgebühren nicht möglich.

Die Anmeldung erfolgt über die IHK Siegen: Anmeldung
Ansprechpartnerin:
Frau Heike Gottschalk (IHK Siegen)
Tel. 0271 3302-211
E-Mail: heike.gottschalk@siegen.ihk.de

Abschluss:

Bescheinigung über die Unterrichtung nach § 34 a Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 Gewerbeordnung der IHK Siegen.

Veranstaltungsort:

Berufsbildungszentrum (bbz)

Berufsbildungszentrum (bbz) der IHK Siegen, Birlenbacher Hütte 10, 57078 Siegen-Geisweid


Dauer
Unterrichtszeiten
Kenn-Nr.
16.09.2024 - 20.09.2024
(40 U.-Std.)
Montag bis Freitag
von 08:00 - 16:00 Uhr
2992403
Kosten:  Anmeldung erfolgt über die IHK Siegen

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Ihre Ansprechpartnerin:

Svetlana Schmidt
Svetlana Schmidt

0271 8905740 schmidt@bbz-siegen.de