Fördermöglichkeiten

 

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsgesetz, kurz AFBG) fördert berufliche Weiterbildungen, die zu einem höheren Qualifizierungsabschluss (mit öffentlich-rechtlichem Abschluss), z.B. zum Fachwirt (IHK) oder Betriebswirt (IHK) führen. Die Förderung ist alters- und einkommensunabhängig und kann mehrfach in Anspruch genommen werden, vorausgesetzt, die Weiterbildung führt zu einem höheren und nicht gleichwertigen Abschluss.

Die Förderung kann bis zu 75% der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren betragen. Sie erfolgt zu 50% als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und zu 50% als zinsgünstiges Darlehen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Bei erfolgreichem Abschluss kann ein Darlehenserlass von 50% beantragt werden. Voraussetzung zur Förderung ist, dass die Teilnehmerinnen die Zulassungsvoraussetzungen zur IHK-Prüfung erfüllen.

Beispielrechnung

Lehrgänge
(exemplarisch)

Bilanzbuchhalter
(IHK)

Handelsfachwirt
(IHK)

Betriebswirt
(IHK)

Lehrgangskosten

4.400 €

 

2.950 €

4.300 €

50% Zuschuss

 

-2.200 €

-1.475 €

-2.150 €

50% Darlehenserlass
bei erfolgreicher bestandener Prüfung

-1.100 €

-737,50 €

-1.075 €

Lehrgangskosten
nach Abzug der möglichen Zuschüsse

1.100 €

737,50 €

1.075 €

 

Folgende bbz-Lehrgänge sind nach dem Aufstiegs-BAföG förderfähig:

  • Geprüfter Betriebswirt (IHK)
  • Geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK)
  • Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
  • Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)
  • Geprüfter Industriefachwirt (IHK)
  • Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr und Logistik (IHK)
  • Geprüfter Fachwirt für Logistiksysteme (IHK)
  • Geprüfter Technischer Betriebswirt (IHK)
  • Geprüfter Technischer Fachwirt (IHK)
  • Geprüfter Wirtschaftsfachwirt (IHK)