Fördermöglichkeiten
Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsgesetz, kurz AFBG) fördert berufliche Weiterbildungen, die zu einem höheren Qualifizierungsabschluss (mit öffentlich-rechtlichem Abschluss), z.B. zum Fachwirt (IHK) oder Betriebswirt (IHK) führen. Die Förderung ist alters- und einkommensunabhängig und kann mehrfach in Anspruch genommen werden, vorausgesetzt, die Weiterbildung führt zu einem höheren und nicht gleichwertigen Abschluss.
Die Förderung kann bis zu 75% der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren betragen. Sie erfolgt zu 50% als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und zu 50% als zinsgünstiges Darlehen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Bei erfolgreichem Abschluss kann ein Darlehenserlass von 50% beantragt werden. Voraussetzung zur Förderung ist, dass die Teilnehmerinnen die Zulassungsvoraussetzungen zur IHK-Prüfung erfüllen.
Beispielrechnung
Lehrgänge |
Bilanzbuchhalter |
Handelsfachwirt |
Betriebswirt |
Lehrgangskosten |
4.400 €
|
2.950 € |
4.300 € |
50% Zuschuss
|
-2.200 € |
-1.475 € |
-2.150 € |
50% Darlehenserlass |
-1.100 € |
-737,50 € |
-1.075 € |
Lehrgangskosten |
1.100 € |
737,50 € |
1.075 € |
Folgende bbz-Lehrgänge sind nach dem Aufstiegs-BAföG förderfähig:
- Geprüfter Betriebswirt (IHK)
- Geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK)
- Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
- Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)
- Geprüfter Industriefachwirt (IHK)
- Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr und Logistik (IHK)
- Geprüfter Fachwirt für Logistiksysteme (IHK)
- Geprüfter Technischer Betriebswirt (IHK)
- Geprüfter Technischer Fachwirt (IHK)
- Geprüfter Wirtschaftsfachwirt (IHK)
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